75 Jahre Grundgesetz – Segen oder Fluch? 52 Jahre Radikalerlass

Inhalt

  1. 1976 – 4 Jahre Radikalerlass
    1. Wortlaut des Vortrages, 01.11.1975 auf einem Hearing des Landesjugendrings Berlin (West) zum Thema: „Wir brauchen Radikale, die den Übeln des Kapitalismus an die Wurzeln gehen“.
    2. vollständiges Referat von Prof. Dr. Fritz Eberhard (Podcast) Ohne Diskussion
  2. Bonn 22.05.2024: Ratschlag zu 75 Jahren Grundgesetz und Angriffen auf demokratische Rechte
  3. Einladung „Demokratischen Ratschlag“
    1. Das Grundgesetz, auch nach 75 Jahren noch ein Garant für den demokratischen und sozialen Rechtsstaat? Erlebnisbericht von Christine K.
    2. Bonner Appell der Teilnehmer*innen des Demokratischen Ratschlags in Bonn-Beuel am 22.Mai 2024
  4. Die geglückte Verfassung – 60 Jahre GG von Gisela Notz und Christl Wickert

1976 – 4 Jahre Radikalerlass

75 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland waren und sind auch 75 Jahre Angriffe auf demokratische Rechte und Freiheiten. Auch der sog. „Radikalenerlass“ von 1972 war eine eklatante Verletzung der im Grundgesetz verankerten Rechte.

Auszug aus: http://www.berufsverbote.de/

Im Archiv der VVN-VdA bin ich bei der Digitalisierung auf Tonträger gestoßen. Dabei befand sich eine Aufnahme vom 30.01.1976, auf einem Hearing Westberliner Landesjugendrings Tiergarten zum Thema:“ Die Berufsverbote als Maßnahme zur Verteidigung des Kapitalismus von Prof. Dr. Fritz Eberhard.

hier Ausschnitte:

Im Archiv der VVN-VdA bin ich bei der Digitalisierung auf Tonträger gestoßen. Dabei befand sich eine Aufnahme vom 30.01.1976, auf einem Hearing Westberliner Landesjugendrings Tiergarten zum Thema:“ Die Berufsverbote als Maßnahme zur Verteidigung des Kapitalismus von Prof. Dr. Fritz Eberhard. 00:00 Ich war einer der Väter des GG 00:16 Wir brauchen Radikale 00:46 Frage des Schutz der Demokratie … dient der Erhaltung des kapitalistischen Wirtschaftssystem 01:13 kap. Wirtschaftssystem steht nicht unter dem Schutz des GG 01:24 Schuldfrage an Krise und Arbeitslosigkeit 01:35 Staatsordnung des GG ist in Gefahr, von wem aus? 02:07 wichtigsten Grundrechte dürfen selbst durch Verfassungsänderung nicht angetastet werden 03:15 kein Polizist, auch kein Polizeipräsident, ja auch keine demokratisch gewählte Regierung darf die Verwirkung feststellen, sondern nur das Bundesverfassungsgericht 03:56 Parteiverbot kann nur Bundesverfassungsgericht 04:17 leider arbeitet des dieses höchste Gericht nicht mehr in der antifaschistischen Tradition … Entschuldigt die schlechte Tonqualität.

vollständiges Referat von Prof. Dr. Fritz Eberhard (Podcast) Ohne Diskussion

Im Archiv der VVN-VdA bin ich bei der Digitalisierung auf Tonträger gestoßen. Dabei befand sich eine Aufnahme vom 30.01.1976, auf einem Hearing Westberliner Landesjugendrings Tiergarten zum Thema:“ Die Berufsverbote als Maßnahme zur Verteidigung des Kapitalismus“ von Prof. Dr. Fritz Eberhard.

Die schlechte Tonqualität bitte ich zu entschuldigen.


Bonn 22.05.2024: Ratschlag zu 75 Jahren Grundgesetz und Angriffen auf demokratische Rechte

"Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet. Noch unter
dem Eindruck der faschistischen Gewaltherrschaft enthält es bindende rechtsstaatliche Prinzipien
und 19 unveräußerliche demokratische Grundrechte. In den 75 Jahren seines Bestehens ist es über
sechzigmal (!) geändert worden. Durch Wiederbewaffnung und Notstandsgesetze, Beschneidung
des Asylrechts, den „Großen Lauschangriff“, diverse Einschränkungen der Versammlungs- und
Meinungsfreiheit sowie Angriffe auf gewerkschaftliche Rechte wurde es immer weiter ausgehöhlt
. "


Auszug aus der Einladung zum „Demokratischen Ratschlag“

Einladung „Demokratischen Ratschlag“

Hier geht es zur Einladung, von

zum „Demokratischen Ratschlag“ am 22, Mai 2024 in Rathaus Bonn-Beuel, von 18.00 – 22.00 Uhr, einfach auf das untere Bild klicken,

Radikalerelass

Das Grundgesetz, auch nach 75 Jahren noch ein Garant für den demokratischen und sozialen Rechtsstaat? Erlebnisbericht von Christine K.

Das Grundgesetz, auch nach 75 Jahren noch ein Garant für den demokratischen
und sozialen Rechtsstaat?

Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes vor 75 Jahren sollte im
nachfaschistischen Deutschland eine Sicherung für Frieden, Demokratie und
Menschenrechte errichtet werden. Inzwischen wurde das Grundgesetz 237 mal
in einzelnen Punkten geändert: Remilitarisierung, Notstandsgesetz,
Streikrecht, Asyl- und Demonstrationsrecht, Versammlungsfreiheit.
Änderungen die die Rechte der Menschen mehr einschränken und eine kritische
Zivilgesellschaft behindern. In Bonn trafen sich deshalb Menschen, die in
den 70iger Jahren vom Radikalenerlass in der Ausübung ihres Berufes
behindert wurden. Sie fordern mit dem Bonner Appell ein breites Bündnis zur
Verteidigung der im Grundgesetz verbrieften demokratischen und sozialen
Rechte.

Christine K.

Bonner Appell der Teilnehmer*innen des Demokratischen Ratschlags in Bonn-Beuel am 22.Mai 2024

Radikalerelass

Die geglückte Verfassung – 60 Jahre GG von Gisela Notz und Christl Wickert

Das Grundgesetz ist verkündet:

"Genau vier Jahre nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Herrschaftssystems, am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat das GG in
seiner 3. Lesung in der 10. Plenarsitzung als vorläufige Verfassung einer Bundesrepublik Deutschland. 53 Abgeordnete von SPD, CDU und FDP, zwei Abgeordnete der CSU
und der Parteilose Löwenthal stimmten dafür, zwölf Abgeordnete von CSU, KPD, DP
und Zentrum stimmten dagegen. Die CSU-Fraktion vermisste bei dem Gesetzentwurf grundlegende föderalistische
Vorgaben und ein Bekenntnis zur
christlichen Staatsauffassung, Zentrum und DP hatten im Einklang mit
der evangelischen und katholischen
Kirche eine stärkere Berücksichtigung des Elternrechts gewünscht.
Die KPD wollte keine gesonderte
Verfassung für Westdeutschland.
Am 10. Mai erfolgte dann die Verabschiedung des Wahlgesetzes durch
den Parlamentarischen Rat und die
Bestimmung Bonns zur vorläufigen
Bundeshauptstadt. Nachdem am 12.
Mai 1949 die Militärgouverneure der
drei westlichen Besatzungsmächte
ihre Genehmigung erteilt hatten, wurde das GG in der Zeit vom 8. Mai bis 21. Mai
1949 auch durch die Landtage der beteiligten Bundesländer mit Ausnahme Bayerns
angenommen. Bayern lehnte es am 20. Mai gegen die Stimmen der SPD und zweier
oberfränkischer CSU-Abgeordneter ab. Bayern stellte, ungeachtet seiner Ablehnung,
gleichwohl seine Zugehörigkeit zur Bundesrepublik nicht infrage. Da zwei Drittel
aller Länder ihre Zustimmung erklärt hatten, war nach Art. 144 Abs. 1 GG die Voraussetzung für die Annahme erfüllt. Bei der 12. und letzten Plenarsitzung des PR am 23.
Mai 1949 unterzeichneten die Abgeordneten, die dem GG zugestimmt hatten, bei
gedämpfter Orgelmusik das Grundgesetz. Die Verfassung der zweiten deutschen
Republik konnte verkündet werden. Einen Tag später, am 24. Mai 1949, trat sie in
Kraft und wurde in der Erstausgabe des Bundesgesetzblattes veröffentlicht. Die Arbeit des Parlamentarischen Rates war nach fast neun Monaten erfolgreich beendet.
Ein halbes Jahr nach der Unterzeichnung des GG wurde Bonn Bundeshauptstadt."

Quelle: 6o Jahre Grundgesetz Notz/Wickert